05.03.2025
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert. Das hat das Parlament am 27. September 2024 entschieden. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV) entsprechend angepasst. Die Anpassungen treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.