Gesucht: Mitglieder für die Qualitätssicherungskommission der HFP

16.06.2023

Am 11.11.2021 ist die Prüfungsordnung zur HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit in Kraft getreten. 2024 soll die erste HFP durchgeführt werden. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der HFP wurden einer Qualitätssicherungskommission (QSK) übertragen (siehe Ziffer 2.11 Prüfungsordnung). Die QSK ist das zentrale Organ in der Umsetzung und Qualitätssicherung der HFP.

Die QSK arbeitet im Auftrag der Trägerschaftskonferenz der HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit. Die drei Trägerschaftsorganisationen SF MVB, OdASanté und Savoirsocial nominieren je zwei Personen für die Mitarbeit in der QSK. Der SF MVB sorgt als Trägerschaftsmitglied dafür, dass die HFP einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt im Bereich Mütter- und Väterberatung hat.

Der SF MVB sucht aktuell eine neue Vertretung der Arbeitgeberseite zur Nomination für die QSK. Wir laden unsere Mitglieder ein, sich für diese wichtige Aufgabe zu bewerben (Frist: 14. Juli 2023). Interessierte können bis zum Ende der Bewerbungsfrist dieses Bewerbungsformlar an info_at_sf-mvb.ch schicken mit einer kurzen Begründung, weshalb Sie diese Aufgabe reizt. 

Die Mitarbeit in der QSK bietet die Chance, die Ausrichtung der HFP aktiv mitzugestalten sowie das eigene Fachwissen und Netzwerk zu erweitern und zu stärken. 

 

Anforderungsprofil:

Die Mitglieder der QSK müssen zwingend folgendes Anforderungsprofil erfüllen:

  • Qualifizierte fachliche Bildung (Tertiärniveau).
  • Mehrjährige praktische Erfahrung bzw. enger Bezug zur Praxis in Beratung Frühe Kindheit/Mütter- und Väterberatung. Kenntnisse der Bildungssystematik der Schweiz.

Wenn möglich sollten zukünftige Mitglieder weitere Voraussetzungen mitbringen:

  • Kenntnisse des eidgenössischen Prüfungssystems: Abläufe und Verfahren bezüglich der Durchführung der Prüfung müssen auf ihre Korrektheit überprüft werden.
  • Kenntnisse / praktische Erfahrung im Durchführen von Prüfungen und im Beurteilen.
  • Passive Kenntnisse einer anderen Amtssprache (F-D).
  • Bereitschaft (bei Bedarf) zur aktiven Mitarbeit und Übernahme einzelner Aufgaben der QSK, wie z.B.:
  • Anerkennung der Modulangebote
  • Gleichwertigkeit
  • Erstellen von Prüfungsgrundlagen.

Ressourcen und Entschädigung:

Die QSK tagt vier- bis sechsmal pro Jahr (halbtägige Sitzungen). Das Prüfungssekretariat EPSanté unterstützt die Arbeit der QSK. Die Mitglieder der QSK werden für ihre Arbeit entschädigt (siehe Spesenreglement im Anhang).

Wahl und Amtsdauer:

Die Mitglieder der QSK werden von der Trägerschaftskonferenz HFP Beraterin / Berater Frühe Kindheit für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Aufgaben der QSK (gemäss Prüfungsordnung, Ziffer 2.2):

Die QSK HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit: 

  • erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Trägerschaft die Wegleitung zur Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch; 
  • stellt der Trägerschaft Antrag betreffend die Festsetzung der Prüfungsgebühren; 
  • setzt den Zeitpunkt und den Ort der Abschlussprüfung fest; 
  • bestimmt das Prüfungsprogramm; 
  • veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch; 
  • wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein; 
  • entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss; 
  • legt die Inhalte der Module und Anforderungen der Modulprüfungen fest;
  • überprüft die Kompetenznachweise, beurteilt die Abschlussprüfung und entscheidet über die Erteilung des Diploms;
  • behandelt Anträge und Beschwerden; 
  • überprüft periodisch die Aktualität der Modulbeschreibungen in der Wegleitung, veranlasst die Überarbeitung und setzt die Gültigkeitsdauer der Kompetenznachweise fest; 
  • entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;
  • anerkennt die Modulangebote der einzelnen Anbieter;
  • berichtet der Trägerschaft und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über ihre Tätigkeit; 
  • sorgt für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes; 
  • erstellt Budget und Abrechnung der Prüfung und legt diese der Trägerschaft zur Genehmigung vor.