16.06.2023
Am 11.11.2021 ist die Prüfungsordnung zur HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit in Kraft getreten. 2024 soll die erste HFP durchgeführt werden. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der HFP wurden einer Qualitätssicherungskommission (QSK) übertragen (siehe Ziffer 2.11 Prüfungsordnung). Die QSK ist das zentrale Organ in der Umsetzung und Qualitätssicherung der HFP.
Die QSK arbeitet im Auftrag der Trägerschaftskonferenz der HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit. Die drei Trägerschaftsorganisationen SF MVB, OdASanté und Savoirsocial nominieren je zwei Personen für die Mitarbeit in der QSK. Der SF MVB sorgt als Trägerschaftsmitglied dafür, dass die HFP einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt im Bereich Mütter- und Väterberatung hat.
Der SF MVB sucht aktuell eine neue Vertretung der Arbeitgeberseite zur Nomination für die QSK. Wir laden unsere Mitglieder ein, sich für diese wichtige Aufgabe zu bewerben (Frist: 14. Juli 2023). Interessierte können bis zum Ende der Bewerbungsfrist dieses Bewerbungsformlar an info_at_sf-mvb.ch schicken mit einer kurzen Begründung, weshalb Sie diese Aufgabe reizt.
Die Mitarbeit in der QSK bietet die Chance, die Ausrichtung der HFP aktiv mitzugestalten sowie das eigene Fachwissen und Netzwerk zu erweitern und zu stärken.
Anforderungsprofil:
Die Mitglieder der QSK müssen zwingend folgendes Anforderungsprofil erfüllen:
Wenn möglich sollten zukünftige Mitglieder weitere Voraussetzungen mitbringen:
Ressourcen und Entschädigung:
Die QSK tagt vier- bis sechsmal pro Jahr (halbtägige Sitzungen). Das Prüfungssekretariat EPSanté unterstützt die Arbeit der QSK. Die Mitglieder der QSK werden für ihre Arbeit entschädigt (siehe Spesenreglement im Anhang).
Wahl und Amtsdauer:
Die Mitglieder der QSK werden von der Trägerschaftskonferenz HFP Beraterin / Berater Frühe Kindheit für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Aufgaben der QSK (gemäss Prüfungsordnung, Ziffer 2.2):
Die QSK HFP Beraterin/Berater Frühe Kindheit: