Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung

11.07.2024

Die Anzahl Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben und von Genitalverstümmelung betroffen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen. Es handelt sich bei diesem Eingriff um eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz sind alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen. Dem Bund ist es ein Anliegen, Mädchen und Familien dabei zu unterstützen, sich gegen weibliche Genitalverstümmelung zu schützen. 

Das Statement finden Sie hier