Motion 23.4282 «Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden»

01.04.2024

Eigentlich gibt es Ausnahmen im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes, z. B. für Angestellte der öffentlichen Verwaltung. Jedoch schreibt der Bundesrat nun in seiner Antwort auf die Motion 23.4282 «Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden»: Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111) festgehaltenen Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren.
Das sind tolle Neuigkeiten! Es ist nun wichtig, dass stillende Mütter, welche die Arbeit wieder aufnehmen, dahingehend informiert sind und ihr Recht einfordern können. Wir sind Ihnen auch dankbar, wenn Sie uns Probleme bei der Einforderung der bezahlten Stillzeiten melden. contact_at_stillfoerderung.ch